Rechtliche Hinweise
A) Hinweise gemäß § 18 Batteriegesetz
Endnutzer verpflichten sich gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien. Diese Verpflichtung erkennen Sie an dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne. Nach Gebrauch können Batterien in den Verkaufsstellen zurückgegeben werden (§ 17 Abs. 1 Batteriegesetz).
Die Bedeutung des Symbols mit der durchgestrichenen Mülltonne ist, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Weiterhin folgt die Klärung der chemischen Zeichen der Metalle (§ 17 Abs. 3 Batteriegesetz), welche folgende Bedeutung haben: „Hg“ steht für Quecksilber (Hydrargyrum), „Cd“ für Cadmium und „Pb“ für Blei (Plumbum). Die Batterien können Sie an uns zurückschicken bzw. vor Ort abgeben.
B) EU-Verordnung 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe – Auswirkungen auf den Batteriemarkt
Die oben genannte Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe ist am 01.02.2021 in Kraft getreten. Da Schwefelsäure neben anderen Chemikalien unter dem Punkt „Beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe“ in den Anhang I der Verordnung aufgenommen wurde und dadurch der Vertrieb von Schwefelsäure ab einem Grenzwert von über 15% w/w massiv beschränkt wurde, betrifft dieses Gesetz nun auch die Batterieindustrie.
Wichtiger Hinweis: Bei diesem Gesetz handelt es sich allerdings nicht um die Batterien selbst, sondern lediglich um die lose verkaufte Schwefelsäure.
Daher ist der Verkauf von ungefüllten Batterien mit separatem Säurepack an Endverbraucher (B2C) nicht mehr erlaubt. Im B2B-Geschäft hingegen ist der Verkauf unter Einhaltung gewisser Regularien weiterhin möglich:
→ Es müssen alle entsprechenden Informationen über die neue Verordnung der Lieferkette weitergegeben werden.
→ Das Personal des Unternehmens, welches Schwefelsäure vertreibt, muss entsprechend unterwiesen werden.
→ Gegebenenfalls müssen Erklärungen der Kunden eingeholt bzw. der Absatz von Schwefelsäure an private Kunden eingestellt werden.
→ Von jedem gewerblichen Kunden muss eine Erklärung über die sachgemäße Verwendung der Schwefelsäure eingeholt werden für einen künftigen Verkauf.
Wichtig: Ohne die Erklärung ist zukünftig keine Auslieferung von Schwefelsäure mehr möglich!
Hier können Sie die Erklärung herunterladen: Formular-Säureverordnung.
Für weitere Informationen zur Verordnung und einem allgemeinen Muster der Erklärung im B2B-Bereich stellen wir Ihnen hier das Merkblatt des Batteriefachverbandes ZVEI bereit.
Für jegliche Fragen und Anliegen rund um dieses Thema stehen ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit zur Verfügung. Gerne können Sie Ihre Anfrage an info@panther-batterien.de richten. Unsere kompetenten Mitarbeiter geben Ihnen zeitnah eine Rückmeldung.